Unsere Teilnahmebedingungen

Firmenstaffel
Unsere Teilnahmebedingungen

27. Juni 2024 Teilnahmebedingungen Firmenstaffel EVENT

WERTUNGSKATEGORIE

1) Die Teilnahme an der Firmenstaffel ist grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige LäuferInnen können nur mit Einverständniserklärung der Eltern starten.

2) Startberechtigt sind alle freien und fest angestellten Mitarbeitenden eines Unternehmens. Teams können mit Freunden und Bekannten des Unternehmens ergänzt werden. Hinsichtlich der Wertung ist Punkt 5 zu beachten.

3) Jedes Team besteht aus 5 Team-Mitgliedern. Teams werden unterteilt in die Kategorien Herren (5 männliche Teilnehmer), Damen (5 weibliche Teilnehmerinnen) und Mixed (mind. ein männlicher und zwei weibliche TeilnehmerInnen) und Sprint (siehe Punkt 4).

4) Teams mit Läufern, die keine festen Angestellten des Unternehmens sind, können in der Kategorie „Sprint“ eine Platzierung (Platz 1-3) erreichen. Eine Platzierung in den Kategorien Herren, Damen oder Mixed ist ausschließlich Teams fest angestellten Mitarbeitenden des Unternehmens vorbehalten.

5) Ein:e LäuferIn kann nur für 1 Team an den Start gehen. Läuft ein Teilnehmender doppelt, tritt die Joker-Regel in Kraft, sodass keine Platzierung (Platz 1-3) erreicht werden kann.

6) Verifizierung: Der Team-Captain eines platzierten Teams (Platz 1-3) bestätigt bis 30 Minuten nach Zieleinlauf mit Unterschrift beim Veranstalter im Bereich der Startnummernausgabe, dass sein Team ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitenden und einmalig gestartet ist.

7) Änderungen von Teamnamen und Kategorien sind bis 17 Uhr am Veranstaltungstag an der Startnummernausgabe möglich. Nach dem Lauf können Namen- und Kategorieänderungen nicht mehr berücksichtigt werden.

8) Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander und gegenüber dem gesamten Veranstaltungsteam und seinen Helfern und Streckenposten.

9) Der Veranstalter behält sich vor bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, der Sicherheitsbestimmungen, der Regeln und der Sicherheitseinweisungen oder auch unsportliches Verhalten vor Teams oder Unternehmen zu disqualifizieren, von der Veranstaltung auszuschließen oder Zeitstrafen zu verhängen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

10) Der Team-Captain bzw. AnsprechpartnerIn verpflichtet sich seine Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen zu informieren.

ANMELDUNG & STARTGEBÜHR

11) Jeder Teilnehmende versichert durch die Teilnahme, dass er über einen guten Gesundheits- und ausreichenden Trainingszustand verfügt.

12) Anmeldestart ist der 1. März 2024. Die Startgebühr beträgt bis zum 31. März 2024 € 129,00 pro Team zzgl. MwSt. Ab dem 1. April 2024 steigt die Startgebühr auf € 149,00 pro Team zzgl. MwSt. Weitere preisliche Anpassungen sind vorbehalten. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung von Startplätzen und eine Rückerstattung bezahlter Startgebühren sind ausgeschlossen. Der Startplatz kann nach Abstimmung an ein anderes Unternehmen übertragen werden.

13) Anmeldungen nach dem offiziellen Anmeldeschluss (Juni 2024) können nicht mehr berücksichtigt werden. Ist das Limit von 5.000 Startern bzw. 1.000 Teams erreicht, sind keine weiteren Anmeldungen mehr möglich. Sollten nach Anmeldeschluss noch Startplätze zur Verfügung stehen, behält sich der Veranstalter vor, Nachmeldungen zu ermöglichen.

14) Die Startnummernausgabe kann nur erfolgen, wenn die Teilnahmegebühr bis 2 Tage vor der Veranstaltung eingegangen ist. Eine Barzahlung der Startgebühren vor Ort in bar ist nicht möglich.

LAUF & ZEITMESSUNG

15) Die Startnummern müssen von jedem Teilnehmenden gut sichtbar auf der Vorderseite im Brust- bzw. Bauchbereich angebracht werden.

16) Der Wechsel zwischen den Teammitgliedern erfolgt durch die Übergabe des Staffelstabes innerhalb der Wechselzone. Die Zeit des Wechsels ist Bestandteil der Gesamtzeit.

17) Joker-Regel: Fällt ein:e LäuferIn eines Teams kurzfristig aus, kann ein weiteres Team-Mitglied diesen ersetzen und doppelt laufen. Teams, die von der Joker-Regel Gebrauch machen, können keine Platzierung (Platz 1-3) erzielen.

18) Das Verlassen der Laufstrecke und absichtliches bzw. versehentliches Abkürzen führen zur Disqualifikation des entsprechenden Teams.

19) Der Lauf steht unter medizinischer Betreuung. Medizinische Angestellte vor Ort sind berechtigt Teilnehmende aufgrund von Verletzungen und Überanstrengung aus dem Lauf zu nehmen.

20) Die Staffelstäbe enthalten einen Transponder für die elektronische Zeitmessung und müssen von dem/der LäuferIn mitgetragen werden.

21) Staffelstäbe sind Eigentum des Veranstalters und werden nach dem Zieleinlauf des letzten Läufers/Läuferin entgegengenommen. Nicht zurückgegebene Staffelstäbe werden dem jeweiligen Unternehmen mit € 25,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

VERANSTALTUNGSGELÄNDE ELBAUENPARK

22) Im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Video- und Fotoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zur Veranstaltungsdokumentation und für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen über die Kanäle der Firmenstaffel (online und offline) genutzt werden.

23) Das Aufstellen von privaten Zelten, Tischen und Pavillons im Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet.

24) Offenes Feuer, Gas sowie das Zünden von Grills und Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

25) Glasflaschen und Glasbehälter, Getränkekästen oder sonstige Mehrfachverpackungen von Getränken dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.

26) Die Teilnehmenden sind angehalten anfallenden Müll in den Müllcontainern zu entsorgen.

27) Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitenden oder Beauftragten des Veranstalters verursacht worden sind, haftet dieser nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Für verloren gegangene Kleidungsstücke und andere Gegenstände haftet der Veranstalter nicht.

TEAMTREFFPUNKTE, CATERING & GETRÄNKE

28) Unternehmen haben die Möglichkeit im Veranstaltungsbereich Firmenzelte und Tische zu mieten. Die Team-Treffpunkte werden durch den Veranstalter gestellt und sind bei der zuständigen Behörde gemeldet.

29) Standort und Platzierung der Firmenzelte werden durch den Veranstalter festgelegt. Es dürfen nur die vom Veranstalter zugewiesenen Zelte und Tische genutzt werden.

30) Zelte verfügen über Bierzeltgarnituren und Beleuchtung. Für zusätzliches Equipment ist jedes Unternehmen selbst zuständig z.B. Wimpel oder Luftballons.

31) Aus logistischen Gründen ist das Mitbringen und die Anlieferung von Speisen und Getränken von Drittanbietern in die Firmenzelte nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung wird dem betreffenden Unternehmen eine Reinigungs- und Logistikpauschale i.H.v. € 200,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

32) Getränkepakete werden in den Firmenzelten und im Biergarten über zusätzliche Bars gegen Vorlage eines Armbändchens ausgegeben. Getränkebecher und PET-Flaschen werden mit € 0,50 bepfandet. Die Rückgabe erfolgt an den Firmenbars. Verbrauchte Getränke zzgl. nicht zurückgebrachten Pfand werden nach der Firmenstaffel separat in Rechnung gestellt. Der Mindestverzehr beträgt 50,00€ zzgl. MwSt. und wird auch in Rechnung gestellt, wenn weniger Budget verbraucht wurde.

33) Eine Stornierung gebuchter Zelte, Tische oder Cateringleistungen ist bis maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes an. Bei kurzfristiger Stornierung werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

34) Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für diesbezügliche Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus.

35) Dekoration und die Auslage von Werbematerialien im gebuchten Zelt ist grundsätzlich erlaubt. Aktives Flyer verteilen, sowie der Einsatz von Promotion Teams und Gewinnspielen zur Adressengenerierung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.

36) Das Bekleben der Zelte zu Dekorationszwecken ist untersagt. Anfallende Reinigungskosten werden auf das Unternehmen umgelegt.

SONSTIGES & SCHLUSSBESTIMMUNGEN

37) Das Hygienekonzept für das Event basiert auf der jeweils geltenden Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Änderungen sind somit jederzeit möglich und vorbehalten. Ein Rücktritt oder Stornierung von gebuchten Leistungen aufgrund von Änderungen an der geltenden Corona-Verordnung und damit am Hygienekonzept sind nicht möglich.

Alle an der Veranstaltung Beteiligten (Teilnehmende, Helfende, Dienstleistende, Medien, Sponsoren, Partner) verpflichten sich im Interesse der Veranstaltung und gegenüber der gesamten Bevölkerung, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Hygienekonzept zu halten und die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.

38) Bei widrigen Wetterbedingungen und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, Naturereignisse, Epidemie, behördliche Anordnungen etc.) behält sich der Veranstalter das Recht vor im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer das Event zu verschieben bzw. abzusagen oder Zelte geschlossen zu halten. Es werden nur Kosten erstattet, für die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung noch keine Leistungen beauftragt hat.

39) Änderungen der Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter sind möglich. Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen erhalten die Ansprechpartner in den jeweiligen Unternehmen eine entsprechende Information.

40) Der Veranstalter ist berechtigt, die Teamcaptains in Form von Teilnehmermailings mit Informationen zur Firmenstaffel zu versorgen.

41) Der Veranstalter ist berechtigt, die Kontaktdaten des Teamcaptains zur Ankündigung weiterer eigener Veranstaltungen zu nutzen und zur Abstimmung und Platzierung von Zusatzangeboten im Rahmen der Firmenstaffel an Partner weiterzugeben.

42) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebestimmungen im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt.

Fassung vom 23. Februar 2024