Fassung vom 11. März 2026
Diese Teilnahmebedingungen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Firmenstaffel.
Mit der Anmeldung zur Firmenstaffel schließen die teilnehmende Organisation bzw. der Team-Captain und der Veranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an der Laufveranstaltung „Firmenstaffel“. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Startplätzen sowie der damit verbundenen organisatorischen Leistungen des Veranstalters.
1) Die Teilnahme an der Firmenstaffel ist grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige Teilnehmende können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten starten.
2) Startberechtigt sind alle freien und fest angestellten Mitarbeitenden eines Unternehmens. Teams können mit Freund:innen und Bekannten des Unternehmens ergänzt werden. Vereine sind zur Teilnahme berechtigt, jedoch ausschließlich in der Kategorie „Sprint“ startberechtigt. Hinsichtlich der Wertung ist Punkt 4 zu beachten.
3) Jedes Team besteht aus 5 Teammitgliedern. Teams werden in die Kategorien Herren (5 männliche Teilnehmer), Damen (5 weibliche Teilnehmerinnen), Mixed (mindestens ein männlicher und zwei weibliche Teilnehmende) und Sprint eingeteilt.
4) Teams, deren Mitglieder nicht ausschließlich fest angestellte Mitarbeitende des jeweiligen Unternehmens sind, werden ausschließlich in der Kategorie „Sprint“ gewertet. Eine Platzierung in den Kategorien Herren, Damen oder Mixed ist ausschließlich Teams mit fest angestellten Mitarbeitenden des Unternehmens vorbehalten.
5) Ein:e Läufer:in darf nur für ein Team starten.
6) Der Team-Captain eines platzierten Teams (Platz 1–3) bestätigt innerhalb von 30 Minuten nach Zieleinlauf durch Unterschrift beim Veranstalter im Bereich der Startnummernausgabe, dass das Team den Teilnahmebedingungen entspricht und alle Teammitglieder ausschließlich einmalig gestartet sind.
7) Änderungen von Teamnamen und Kategorien sind bis 17:00 Uhr am Veranstaltungstag an der Startnummernausgabe möglich. Nach dem Lauf können Namens- und Kategorieänderungen nicht mehr berücksichtigt werden.
8) Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sportlich fairen Umgang untereinander sowie gegenüber dem gesamten Veranstaltungsteam, seinen Helfer:innen und Streckenposten.
9) Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, Sicherheitsbestimmungen, Regeln oder Sicherheitseinweisungen sowie bei unsportlichem Verhalten Teams oder Unternehmen zu disqualifizieren, von der Veranstaltung auszuschließen oder Zeitstrafen zu verhängen. Der Veranstalter behält sich zudem vor, hierdurch entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
10) Der Team-Captain bzw. die Ansprechperson verpflichtet sich, die Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen zu informieren.
11) Jede teilnehmende Person erklärt mit der Teilnahme, dass sie ausreichend trainiert und gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12) Die Anmeldung ist verbindlich. Die Startgebühr pro Team beträgt:
Eine Stornierung von Startplätzen sowie eine Rückerstattung bereits bezahlter Startgebühren sind ausgeschlossen. Der Veranstalter kann der Übertragung eines Startplatzes auf ein anderes Unternehmen zustimmen. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
13) Ist das Limit von 5.000 Startenden bzw. 1.000 Teams erreicht, sind keine weiteren Anmeldungen mehr möglich. Sollten nach Anmeldeschluss noch Startplätze zur Verfügung stehen, behält sich der Veranstalter vor, Nachmeldungen zu ermöglichen.
14) Die Startnummernausgabe erfolgt nur, wenn die Teilnahmegebühr spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung vollständig eingegangen ist. Eine Barzahlung der Startgebühren vor Ort ist nicht möglich.
15) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei der Firmenstaffel um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.
16) Die Startnummern müssen von jedem Teammitglied gut sichtbar auf der Vorderseite im Brust- bzw. Bauchbereich angebracht werden.
17) Der Wechsel zwischen den Teammitgliedern erfolgt durch die Übergabe des Staffelstabes innerhalb der vorgesehenen Wechselzone. Die Wechselzeit ist Bestandteil der Gesamtzeit.
18) Joker-Regel: Fällt ein Teammitglied kurzfristig aus, kann ein anderes Teammitglied diese Person ersetzen und doppelt laufen. Teams, die von der Joker-Regel Gebrauch machen, sind von einer Platzierung (Platz 1–3) ausgeschlossen.
19) Das Verlassen der Laufstrecke sowie absichtliches oder versehentliches Abkürzen führen zur Disqualifikation des betreffenden Teams.
20) Der Lauf steht unter medizinischer Betreuung. Das medizinische Personal vor Ort ist berechtigt, Teilnehmende aufgrund von Verletzungen, gesundheitlichen Beschwerden oder Überanstrengung aus dem Lauf zu nehmen.
21) Die Staffelstäbe enthalten einen Transponder für die elektronische Zeitmessung und müssen von dem jeweiligen Läufer bzw. der jeweiligen Läuferin mitgeführt werden.
22) Die Staffelstäbe bleiben Eigentum des Veranstalters und werden nach dem Zieleinlauf des letzten Teammitglieds entgegengenommen. Nicht zurückgegebene Staffelstäbe werden dem jeweiligen Unternehmen mit 25,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
23) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die vollständige und fehlerfreie Erfassung der Zeiten durch das eingesetzte Zeitmesssystem, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
24) Im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Foto- und Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zur Veranstaltungsdokumentation sowie zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen über die Kanäle der Firmenstaffel (online und offline) genutzt werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
25) Das Aufstellen privater Zelte, Tische und Pavillons im Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet.
26) Offenes Feuer, Gas sowie das Zünden von Grills und Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.
27) Glasflaschen und Glasbehälter, Getränkekästen oder sonstige Mehrfachverpackungen von Getränken dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
28) Die Teilnehmenden sind angehalten, anfallenden Müll in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.
29) Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
30) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für verloren gegangene Kleidungsstücke und andere Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
31) Unternehmen haben die Möglichkeit, im Veranstaltungsbereich Firmenzelte, Pagoden und Tische zu mieten. Die Team-Treffpunkte werden durch den Veranstalter gestellt und sind bei der zuständigen Behörde angemeldet.
32) Standort und Platzierung der Firmenzelte werden durch den Veranstalter festgelegt. Es dürfen ausschließlich die vom Veranstalter zugewiesenen Zelte und Tische genutzt werden.
33) Zelte verfügen über Bierzeltgarnituren und Beleuchtung. Für zusätzliches Equipment ist jedes Unternehmen selbst verantwortlich, zum Beispiel für Wimpelketten oder Luftballons.
34) Aus logistischen Gründen ist das Mitbringen sowie die Anlieferung von Speisen und Getränken von Drittanbietern in die Firmenzelte nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung wird dem betreffenden Unternehmen eine Reinigungs- und Logistikpauschale in Höhe von 200,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
35) Getränkepakete werden in den Firmenzelten und im Biergarten über zusätzliche Bars gegen Vorlage eines Armbändchens ausgegeben. Getränkebecher und PET-Flaschen werden mit 0,50 € bepfandet. Die Rückgabe erfolgt an den Firmenbars. Verbrauchte Getränke sowie nicht zurückgebrachte Pfandgebinde werden nach der Firmenstaffel separat in Rechnung gestellt. Der Mindestverzehr beträgt 50,00 € zzgl. MwSt. und wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn weniger Budget verbraucht wurde.
36) Eine Stornierung gebuchter Zelte, Tische oder Cateringleistungen ist bis maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Auftragswertes an. Bei einer späteren Stornierung werden 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
37) Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für diesbezügliche Schäden sowie abhandengekommene Gegenstände aus, soweit gesetzlich zulässig.
38) Dekorationen und die Auslage von Werbematerialien im gebuchten Zelt sind grundsätzlich erlaubt. Aktives Flyern sowie der Einsatz von Promotion-Teams und Gewinnspielen zur Adressgenerierung sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.
39) Das Bekleben der Zelte zu Dekorationszwecken ist untersagt. Anfallende Reinigungskosten werden dem jeweiligen Unternehmen in Rechnung gestellt.
40) Bei widrigen Wetterbedingungen oder aufgrund besonderer Ereignisse (z. B. Krieg, Terror, Streik, Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt) behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden zu verschieben, abzusagen oder einzelne Veranstaltungsbereiche, insbesondere Zelte, geschlossen zu halten. Erstattet werden nur solche Kosten, für die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung noch keine Leistungen beauftragt hat.
41) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter bleiben vorbehalten. Im Falle wesentlicher Änderungen werden die jeweiligen Ansprechpartner:innen der Unternehmen entsprechend informiert.
42) Der Veranstalter ist berechtigt, die Team-Captains per Teilnehmermailing mit Informationen zur Firmenstaffel zu versorgen.
43) Der Veranstalter ist berechtigt, die Kontaktdaten des Team-Captains zur Ankündigung weiterer eigener Veranstaltungen zu nutzen sowie, soweit dies zur Durchführung und Abstimmung von Zusatzangeboten im Rahmen der Firmenstaffel erforderlich ist, an beteiligte Partner weiterzugeben. Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
44) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.